Leitfaden zum Kulturgutschutzgesetz 

Hilfestellung zum Münzensammeln

Die langwierige Diskussion um das neue Kulturgutschutzgesetz und die schließlich vorgenommene Verabschiedung des Gesetzes hat bei vielen Sammlern zu großer Unsicherheit hinsichtlich des Münzensammelns geführt.

Die beiden großen deutschen Münzhändlerverbände, „Der Verband der deutschen Münzhändler“ und „Der Berufsverband des deutschen Münzfachhandels“ haben mithilfe von Juristen einen Leitfaden erarbeitet. In diesem werden die für die Münzbranche wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes herausgestellt und Hinweise zum rechtmäßigen Erwerb von Münzen gegeben.

Für den privaten Sammler haben wir die drei entscheidenden Punkte zusammengefaßt:
1. Es werden keine lückenlosen Provenienzen für Münzen gefordert
2. Es besteht keine Aufzeichnungspflicht
3. Münzen gelten in der Regel nicht als archäologisches Kulturgut