bedingungen und ABGs der E-Auktion

§ 1 Geltungsbereich

Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen E-AUCTION gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Dr. Busso Peus Nachf., Christoph Raab (Auktionator) und dem Kunden im Rahmen der Teilnahme an den E-AUCTION. Evtl. von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden hiermit ausdrücklich widersprochen; dieser Widerspruch gilt auch für den Fall, dass der Besteller für den Widerspruch eine besondere Form vorgeschrieben hat. Ist ein Widerspruch ausgeschlossen, so treten anstelle widersprechender Bedingungen die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Anerkennung abweichender Einkaufsbedingungen tritt nur dann ein, wenn ihre Anwendung von uns schriftlich bestätigt worden ist.

§ 2 Vertragsschluss

Bei den E-AUCTION (Versteigerung) handelt es sich um öffentliche Versteigerungen des Auktionators Christoph Raab.

Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der sich aus der Versteigerungsordnung (BGBl I 1976, 1346) ergebenden und für Kommissionäre geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB gegen Zahlung des Kaufpreises in Euro-Währung. Durch Abgabe eines Gebotes werden die Versteigerungsbedingungen anerkannt, dies gilt auch für die schriftlichen Gebote. 

Jedes Gebot des Kunden im Rahmen der E-AUCTION stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Dieses ist solange wirksam bis ein höheres Gebot (Übergebot) abgegeben oder die E-AUCTION ohne Erteilung eines Zuschlages geschlossen wird. Ein Vertrag kommt erst durch Zuschlag des Auktionators zustande.

Schriftliche Aufträge werden ohne Auftragsprovision gewissenhaft ausgeführt. Aufträge von uns unbekannten Bietern werden jedoch nur ausgeführt, wenn ein Depot hinterlegt wird oder hinreichende Referenzen benannt werden. Wir bitten, schriftliche Aufträge frühzeitig einzusenden. Auftraggeber unlimitierter Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung. Wir behalten uns vor, schriftliche Gebote im Bedarfsfall um unsere Steigerungsstufen zu überziehen.

Der Zuschlag erfolgt nach dreimaliger Hervorhebung des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu vereinigen oder zu trennen. Eine Vorausnahme von Nummern erfolgt nicht. Die Teilnahme an der Versteigerung ist nur Kunden gestattet, die sich zuvor bei den E-AUCTION registriert haben. 

Sowohl mit der Registrierung für unsere E-AUCTIONS als auch mit Abgabe des Gebotes akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Bedingungen für die E-AUCTIONS.

§ 3 Katalog, Besichtigung

Die Beschreibung im Katalog ist gewissenhaft durchgeführt. Sie begründet jedoch keine Rechts- oder Sachmängelhaftung gemäß §§ 434, 459 ff BGB. Die Angabe der Erhaltung ist streng nach den im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung.
Der Auktionskatalog kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.

§ 4 Gebotsschritte

Die Mindeststeigerungsstufen für das Bietungsverfahren betragen:

Höhe der Gebote

Mindeststeigerungsstufe

Bis zu 50,00 EUR

2,- EUR

Bis zu 200,00 EUR

5,- EUR

Bis zu 500,00 EUR

10,- EUR

Bis zu 1.000,00 EUR

25,- EUR

Bis zu 2.000,00 EUR

50,- EUR

Bis zu 5.000,00 EUR

100,- EUR

Bis zu 10.000,00 EUR

250,- EUR

Bis zu 20.000,00 EUR

500,- EUR

Bis zu 50.000,00 EUR

1.000,- EUR

Ab 50.000,00 EUR

2.500,- EUR

Bei mehreren gleichhohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Zuschlag.

§ 5 Versandkosten

Als Versandpauschale einschließlich Versicherung und inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer werden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Beträge in Rechnung gestellt:

Versandziel

Versandpauschale

innerhalb der Bundesrepublik Deutschland

15 €

innerhalb der EU

30 €

außerhalb der EU

50 €

§ 6 Zahlung

Der Zuschlagpreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Für Käufer aus EU-Ländern gilt: Für Verbraucher wird einheitlich ein Aufgeld von 17,5% (im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten) erhoben. Für Unternehmer i.S.d. UStG wird bei differenzbesteuerter Ware ein Aufgeld von 17,5% erhoben (im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten), bei regelbesteuerter Ware ein Aufgeld von 15 % (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer von derzeit 19 % auf Gesamtbetrag von Zuschlag und Aufgeld). Ausfuhrlieferungen in EU-Länder sind bei Vorlage der gesetzlichen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.

Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Das Aufgeld beträgt einheitlich 15 %. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte in Drittländer ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, jedoch bei Vorlage der gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweise erstattet. Führen wir diese Ware selbst in Drittländer aus, wird die gesetzliche Umsatzsteuer nicht berechnet.

Für Goldmünzen, die von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit sind, wird ein Aufgeld von 15 % berechnet.

Im Ausland anfallende (Einfuhr-) Umsatzsteuer und Zölle trägt in jedem Fall der Käufer.

Nach Zuschlagserteilung und Erhalt der Rechnung ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen auf eines unserer Konten zu leisten.

§ 7 Lieferung, Lieferfrist

Die Lieferung bei den E-AUCTION erfolgt nur gegen Vorauskasse. Ihnen wird nach Erteilung des Zuschlages eine Rechnung übersandt, die Sie innerhalb von 14 Tagen an uns zu zahlen haben. Nach Zahlungseingang werden wir die Ware innerhalb von 14 Tagen an Sie übersenden.

Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.

Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verbraucher in Verzug mit der Annahme der verkauften Sache ist. 

Die von uns zu tragende Versandgefahr ist durch den Abschluss ausreichender Versicherungen abgedeckt.

§ 8 Mängelhaftung

Da durch Vorbesichtigung Gelegenheit gegeben ist, sich vom Erhaltungszustand des Versteigerungsgutes zu überzeugen, können nach erfolgtem Zuschlag Reklamationen nur bei irrtümlich übersehener Henkel- oder Fassungsspur oder gestopftem Loch berücksichtigt werden.

Bei Losen mit mehreren Stücken sind die Stückzahlen nur Circa-Angaben, irrtümliche Zuschreibungen sind im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Diese Lose sind nach erfolgtem Zuschlag von jeder Reklamation ausgeschlossen.

Der Versteigerer kann bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten bzw. Beanstandungen einen vereidigten Sachverständigen seiner Wahl (die Kosten trägt der unterliegende Teil) beauftragen. Eventuelle Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach der Auktion bzw. nach Erhalt der ersteigerten Stücke berücksichtigt werden. 

Die Echtheit der Stücke wird bis zur Höhe des Kaufpreises garantiert. Die beigedruckten Preise sind Schätzpreise, die unter- oder überschritten werden können. Sofern sich im Anschluss an die Versteigerung wider Erwarten herausstellt, dass ein Stück eine Fälschung darstellt, haftet der Versteigerer für einen daraus entstandenen Schaden nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Mängel aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so ist der Kunde verpflichtet, solche Mängel unverzüglich zu reklamieren. Das Versäumnis dieser Rüge hat allerdings für die gesetzlichen Ansprüche von Verbrauchern keine Konsequenzen.

§ 9 Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Auktionshaus und Auktionator haften nicht für Störungen der Online-Verbindung, ebenso nicht für die Kompatibilität der verwendeten Hard- und Software. Verkäufer und Bieter haben keine Ansprüche gegen Auktionshaus und Auktionator, wenn ein Gebot bzw. Zuschlag nicht bzw. nicht rechtzeitig zustande kommt.

In allen Fällen, in denen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen der Auktionator und/oder der Einlieferer zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haften diese nur, soweit ihnen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen der Sätze 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 11 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB und Käufern ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Frankfurt. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Lücke. Soweit die Versteigerungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung maßgebend.


DIE VERSTEIGERER. Christoph Raab