AUKTIONSBEDINGUNGEN

Wir versteigern als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Durch die Teilnahme an der Versteigerung oder durch Abgabe eines Gebotes werden die Versteigerungsbedingungen anerkannt.

Preise

Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung des Kaufpreises in Euro-Währung bei anwesenden Käufern. Bei schriftlichen Bietern ist die Auktionsrechnung spätestens 10 Tage nach Zugang auf die Konten der Firma Dr. Busso Peus Nachf. fällig.

Wir sind nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, alle Bieter zu identifizieren. Als Bieter verpflichten Sie sich, alle notwendigen Identifizierungsunterlagen (Kopie des Ausweises, Handelsregisterauszug, etc.) auf Nachfrage an uns zu übermitteln.

Der Zuschlagpreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Für Käufer aus EU-Ländern gilt: Für Verbraucher wird einheitlich ein Aufgeld von 25 % (im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten) erhoben. Für Unternehmer i. S. d. UStG wird bei differenzbesteuerter Ware ein Aufgeld von 25 % erhoben (im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten), bei regelbesteuerter Ware ein Aufgeld von 20 % (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf Gesamtbetrag von Zuschlag und Aufgeld). Ausfuhrlieferungen in EU-Länder können bei Vorlage der gesetzlichen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein.

Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Das Aufgeld beträgt einheitlich 20 %. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte in Drittländer ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, jedoch bei Vorlage der gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweise erstattet. Führen wir diese Ware selbst in Drittländer aus, wird die gesetzliche Umsatzsteuer nicht berechnet.

Für Goldmünzen, die von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit sind, wird ein Aufgeld von 20 % berechnet.

Versand

Der Versand geht zu Lasten und Risiko des Ersteigerers bzw. Empfängers und wird nach Aufwand berechnet. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisenbestimmungen ihres Landes; der Auktionator lehnt jede Haftung für Folgen, die sich aus Verstößen hiergegen ergeben können, ab. Versandformalitäten werden vom Versteigerer besorgt.

Zuschlag 

Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet den Ersteigerer zur Abnahme. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird die Nummer noch einmal ausgerufen. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen. Eine Vorausnahme von Nummern findet nicht statt.

Mindestgebot und Zahlung

Betrag

Mindestgebot

bis zu Euro 100.--

Euro 5,--

bis zu Euro 250.--

Euro 10,--

bis zu Euro 500.--

Euro 20,--

bis zu Euro 1000.--

Euro 50,--

bis zu Euro 2500.--

Euro 100,--

bis zu Euro 5000.--

Euro 200,--

bis zu Euro 10000.--

Euro 500,--

usw.

usw.

Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, wird die Sache nicht an den Ersteigerer übergeben. Der Ersteigerer verliert seine Rechte aus dem Zuschlag, und die Sache kann auf seine Kosten erneut versteigert werden. Der Ersteigerer haftet bei geringerem Erlös für den Ausfall; auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

Aufträge

Schriftliche Aufträge werden ohne Auftragsprovision gewissenhaft ausgeführt. Aufträge von uns unbekannten Bietern werden jedoch nur ausgeführt, wenn ein Depot hinterlegt wird oder hinreichende Referenzen benannt werden. Wir bitten, schriftliche Aufträge frühzeitig einzusenden. Auftraggeber unlimitierter Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung. Wir behalten uns vor, schriftliche Gebote im Bedarfsfall um 2-3 % zu überziehen.

Telefonische Gebote werden erst ab einem Schätzpreis von 1.000,- € angenommen. Der telefonische Bieter verpflichtet sich, mindestens ein Gebot in Höhe des Schätzpreises abzugeben.

Für Online-Bieter gilt: Auktionshaus und Auktionator haften nicht für Störungen der Online-Verbindung, ebenso nicht für die Kompatibilität der verwendeten Hard- und Software. Verkäufer und Bieter haben keine Ansprüche gegen Auktionshaus und Auktionator, wenn ein Gebot bzw. Zuschlag nicht bzw. nicht rechtzeitig zustande kommt.

Weitere Auktionsbedingungen

Die ersteigerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers.

Die Beschreibung im Katalog ist gewissenhaft durchgeführt. Die beigedruckten Preise sind Schätzpreise. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Nicht erkannte gefälschte Auktionsware wird gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Sämtliche Ansprüche wegen begründeter Beanstandungen sind auf den Netto-Rechnungswert der jeweils zugrundeliegenden Lieferung beschränkt. Im Übrigen haftet der Versteigerer nur, falls vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Nummern mit mehreren Münzen (Lots) sind nach dem Zuschlag von Beanstandungen ausgeschlossen. Da es sich bei Lots um Circa-Angaben im Katalog handelt, haftet der Versteigerer nicht für abweichende Stückzahlen.

Wenn Sie die von uns erworbene Ware einem Grading Service übergeben wollen, übernehmen wir keine Garantie, dass die Münzen dort angenommen oder entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden.

Erfüllungsort ist für beide Teile Frankfurt am Main. Für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Versteigerung ist Gerichtsstand Frankfurt am Main, sofern es sich bei dem Ersteigerer um einen Vollkaufmann handelt.

Aus Kostengründen wird die Zusendung des Katalogs eingestellt, wenn sich der Kunde während 18 Monaten weder an der Auktion beteiligt noch die Katalogschutzgebühr von Euro 15.-- entrichtet hat.

Soweit nicht vorstehend anders vermerkt, gelten im Übrigen die allgemeinen Versteigerungsvorschriften.

Dr. Busso Peus Nachf.
Christoph Raab